Rechtliches

8 Pflichtangaben fehlen. Die Seite ist noch nicht rechtskonform.

Fehlt: Firmenname, Strasse, PLZ, Ort, E-Mail, Telefon, Meldung als Lebensmittelbetrieb, Name der Konditorei. Alles davon steht in src/lib/firma.ts. Diese Warnung verschwindet automatisch, sobald die Felder ausgefüllt sind.

Allergeninformation

Unsere Torten werden offen abgegeben, also nicht vorverpackt. Für offen abgegebene Lebensmittel gilt Art. 39 LGV in Verbindung mit Art. 5 der Lebensmittelinformationsverordnung (LIV): Die Angaben zu allergenen Zutaten müssen schriftlich vorliegen, und auf ihre Verfügbarkeit muss gut sichtbar hingewiesen werden.

Hinweis nach Art. 5 LIV: Informationen zu allergenen Zutaten in unseren Produkten erhalten Sie jederzeit unter TODO@example.ch oder telefonisch unter TODO +41 .... Jeder Lieferung liegt ausserdem ein Blatt mit der Zutaten- und Allergenangabe der gelieferten Torte bei.

Deklarationspflichtige Zutaten

Diese vierzehn Positionen sind nach LIV Anhang 6 deklarationspflichtig. Welche davon in einer konkreten Torte enthalten sind, steht auf dem Beilageblatt der jeweiligen Lieferung.

  • Glutenhaltiges Getreide
  • Krebstiere
  • Eier
  • Fische
  • Erdnüsse
  • Soja
  • Milch (einschliesslich Laktose)
  • Schalenfrüchte (Nüsse)
  • Sellerie
  • Senf
  • Sesamsamen
  • Schwefeldioxid und Sulfite
  • Lupinen
  • Weichtiere

Varianten

Sie können je Person eine Variante wählen: Standard, vegan, glutenfrei, laktosefrei oder nussfrei. Wir fragen nie nach dem Grund. Eine Allergie wäre ein besonders schützenswertes Gesundheitsdatum, und wir wollen sie gar nicht wissen.

Wichtig zur Ehrlichkeit: Eine Variante ist eine Rezeptur, keine Garantie für die Abwesenheit von Spuren. In einer Backstube, die auch mit Nüssen und Weizen arbeitet, lassen sich Spuren nicht ausschliessen. Wer auf eine strikte Vermeidung angewiesen ist, muss vor dem Verzehr das Beilageblatt lesen und im Zweifel bei uns nachfragen.

Haltbarkeit und Kühlung

Torten mit Rahm oder Creme sind mikrobiologisch leicht verderblich und tragen daher ein Verbrauchsdatum statt eines Mindesthaltbarkeitsdatums (Art. 13 LIV). Sie gehören bis zum Verzehr gekühlt. Die Kühlkette darf nach Art. 24 der Hygieneverordnung nicht unterbrochen werden.

Herstellerin

Hergestellt wird durch TODO Konditorei, TODO. Die Zutaten- und Allergenangaben stammen von dort und werden bei jeder Rezepturänderung aktualisiert. In Verkehr gebracht werden die Produkte durch TODO Firmenname.